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Die Schweizerische Hirnliga unterstützt die Schweizer Hirnforschung – beispielsweise durch die regelmässige Verleihung eines Forschungspreises und eines Forschungsstipendiums. Zudem informieren wir Sie darüber, wie Sie Ihr Gehirn gesund erhalten können.

Wichtige Informationen

Steuern

Die Schweizerische Hirnliga ist steuerbefreit. Was heisst das für Sie als Spenderin, für Sie als Spender?

Spenden an gemeinnützige Organisationen können sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden. Um einen Abzug bei der direkten Bundessteuer geltend zu machen, muss der Spendenbetrag mindestens Fr. 100.– betragen. Es können maximal 20% vom Reineinkommen abgezogen werden. Dieselbe Regelung gilt für juristische Personen.

Für die Kantons- und Gemeindesteuern gilt: Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten Limite von den Steuern abgezogen werden. Die maximale Abzugshöhe ist von Kanton zu Kanton verschieden.

Legat und Erbschaft

Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) können Sie über Ihren Tod hinaus für Werte und Anliegen einstehen, die Sie zeitlebens gepflegt haben. Wenn Sie die Hirnforschung in der Schweiz unterstützen möchten, können Sie die Schweizerische Hirnliga in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis (auch Legat genannt) oder einer Erbschaft berücksichtigen.

Sie helfen mit, dass bedeutende Fortschritte in der Behandlung von Hirnschlägen, Alzheimer, Hirntumoren und weiteren Hirnerkrankungen erzielt werden und mildern so das Leid von Betroffenen und ihren Familien. Das Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen.

Das Testament ist nur rechtsgültig, wenn es korrekt errichtet wird. Es wird entweder von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und persönlich unterzeichnet oder durch eine Amtsperson (z.B. Notar) erstellt. Im Testament ist geregelt, wie hoch das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung ausfällt. Bei einem Vermächtnis (fester Geldbetrag oder definierte Wertsachen wie Immobilien, Schmuck, Wertpapiere) erhält die Schweizerische Hirnliga keine Erbenstellung.

Bei einer Erbeinsetzung erhält die Schweizerische Hirnliga Erbenstellung und hat als Mitglied der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote an der Hinterlassenschaft teil. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.

Legate und Erbschaften zugunsten der Schweizerischen Hirnliga sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und kommen ohne Abstriche voll und ganz der Hirnforschung zugute.

Trauerspende

Mit einer Trauerspende setzen Sie ein besonderes Zeichen. Falls die Schweizerische Hirnliga bedacht werden darf, können Sie dies auf verschiedene Weise einleiten.

In der Todesanzeige mitteilen: «Anstelle von Blumen gedenke man der Verstorbenen/dem Verstorbenen mit einer Spende an die Schweizerische Hirnliga, IBAN: CH34 0900 0000 3022 9469 9, Vermerk: Name der verstorbenen Person».

Wir verdanken jede einzelne Trauerspende der Spenderin oder dem Spender persönlich. Die Trauerfamilie erhält nach sechs Wochen eine Liste der Personen, die im Gedenken an die verstorbene Person gespendet haben (ohne Einzelbeträge). So erhalten Sie die Möglichkeit, sich zu bedanken.

Bei der Kollekte an der Abdankung die Schweizerische Hirnliga begünstigen. Sprechen Sie Ihren Wunsch bitte mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder der für die Zeremonie verantwortlichen Person ab. Nach der Abdankung kann die Kirchenverwaltung den gesammelten Betrag auf unsere IBAN: CH34 0900 0000 3022 9469 überweisen, mit dem Vermerk des Todesfalls und der Adresse der Trauerfamilie. Das gibt uns die Möglichkeit, die Spende zu verdanken.