Über den Tod hinaus Gutes tun
Mit einer letztwilligen Verfügung (Testament) können Sie über Ihren Tod hinaus für Werte und Anliegen einstehen, die Sie zeitlebens gepflegt haben. Wenn Sie die Hirnforschung in der Schweiz unterstützen möchten, können Sie die Schweizerische Hirnliga in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis (auch Legat genannt) oder einer Erbschaft berücksichtigen. Sie helfen mit, dass bedeutende Fortschritte in der Behandlung von Hirnschlägen, Alzheimer, Hirntumoren und weiteren Hirnerkrankungen erzielt werden und mildern so das Leid von Betroffenen und ihren Familien.
Das Testament ist nur rechtsgültig, wenn es korrekt errichtet wird. Es wird entweder von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und persönlich unterzeichnet oder durch eine Amtsperson (z.B. Notar) erstellt. Im Testament ist geregelt, wie hoch das Vermächtnis oder die Erbeinsetzung ausfällt. Bei einem Vermächtnis (fester Geldbetrag oder definierte Wertsachen wie Immobilien, Schmuck, Wertpapiere) erhält die Schweizerische Hirnliga keine Erbenstellung.
Bei einer Erbeinsetzung erhält die Schweizerische Hirnliga Erbenstellung und partizipiert als Mitglied der Erbengemeinschaft mit einer gewissen Quote an der Hinterlassenschaft. Sie können das Testament jederzeit ändern oder widerrufen. Ohne Testament wird Ihr Nachlass laut Gesetz verteilt. Sind keine gesetzlichen Erben vorhanden, so fällt Ihre gesamte Hinterlassenschaft an den Staat.
Legate und Erbschaften zugunsten der Schweizerischen Hirnliga sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und kommen ohne Abstriche voll und ganz der Hirnforschung zugute.